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Bund der Gefühle

Regel: Der Held kann seine Fee oder einen Kulturschaffenden auswählen, mit dem er eine dauerhafte Gefühlsbindung eingeht. Bei dem Kulturschaffenden muss dieser der Gefühlsbindung zustimmen und er muss sich ebenso wie der Held in unmittelbarer Umgebung der Fee aufhalten, um den Bund zu schließen. Ist der Bund geschlossen, können die Bündnispartner, egal wie weit sie voneinander entfernt sind, versuchen, die Gefühle und Gedanken des anderen zu teilen.

Durch eine gelungene Probe auf Menschenkenntnis kann der Held für QS x 5 Sekunden mit der Fee oder der ausgewählten Person Gefühle und Gedanken teilen. Danach erleidet der Held 1 Stufe Verwirrung. Falls er den Bund der Gefühle mit einem Kulturschaffenden geschlossen hat, bekommt auch dieser 1 Stufe Verwirrung. Eine Fee erleidet die Zustandsstufe nicht.

Voraussetzung: Feenpakt Stufe II

AP-Wert: 12 Abenteuerpunkte